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Angebote des Betreuungsvereins im Internet

Initiative Ehrenamt Wir unterstützen ehrenamtliche Betreuer von Anbeginn an in ihrer Tätigkeit. Informieren Sie sich hier über das interessante und vielseitige Aufgabengebiet!

 

Mitglied werden Unterstützen Sie unsere Arbeit für kranke Menschen und für unsere ehrenamtlichen Helfer, indem Sie Mitglied im Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt werden!

 

Satzung Hier finden Sie die Satzung des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt Worms e.V.

 

Spenden Wenn Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende unterstützen möchten, freuen wir uns darüber sehr.

 

Downloads Informationsmaterial und Formulare zum Herunterladen finden Sie hier.

 



Das Betreuungsrecht

Am 01.01.1992 trat das neue Betreuungsrecht in Kraft und löste damit die Entmündigung, Vormundschaft und Pflegschaft (Gebrechlichkeitspflegschaft) für Erwachsene ab. Mit der damit vollzogenen Rechtsänderung wurden die Rechte der hilfsbedürftigen Menschen zugunsten einer größtmöglichen Selbstbestimmung wesentlich gestärkt.

Bereits im Jahr 1993 wurde der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Worms e.V. gegründet. Seither ist es die Aufgabe unseres Betreuungsvereines, ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen. Wir führen diese in ihre Aufgaben ein, beraten und unterstützen bei der Ausübung dieses anspruchsvollen Amtes und bieten Fortbildungen für ehrenamtliche Betreuer an.
Ferner beraten wir bevollmächtige Menschen.
Wir informieren über Vorsorgemöglichkeiten, z.B. über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen.
Schließlich führen unsere hauptamtlichen Mitarbeiter selbst vormundschaftsgerichtlich angeordnete Betreuungen.

Unser Beratungsangebot an ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte ist kostenfrei und (sofern gewünscht) auf Dauer angelegt. Sie finden bei uns fachkundige und praxisnahe Unterstützung durch unsere sozialpädagogischen Fachkräfte.

Die gesetzliche Betreuung

„Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“ (§1896 I BGB)

Dieses verantwortungsvolle Amt wird in Deutschland zu etwa 2/3 aller Fälle ehrenamtlichen Helfern übertragen. Zumeist sind dies Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn. Durch die rechtliche Vertretung von schwer kranken und behinderten Menschen kann diesen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden. Der gesetzliche Vertreter hat die Aufgabe, in den ihm zugewiesenen Aufgabenkreisen dem Betroffenen nach dessen Wünschen und zu dessen Wohl so zu helfen, so dass er trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen kann.
Eine solche Zusammenarbeit setzt ein hohes Maß an sozialer Kompetenz aber auch die Bereitschaft voraus, die bestehenden Hilfsangebote des Betreuungsnetzwerkes anzunehmen.
Sprechen Sie und an, wenn Sie Hilfe suchen oder helfen wollen.



 

Angelika Frank
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Worms e.V.
Rechtliche Betreuerin, Querschnittsarbeiterin, Leitung
Brucknerstr. 3a
67549 Worms
Telefon 06241/595655
Telefax 06241/591040



 

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